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                                                                      Pressemitteilung 03/11 vom 25.05.2011

 

Hausverkauf: Heizöl im Tank ist in Immobilien inbegriffen

 

Ohne Vereinbarung über Abstandszahlung gehört Vorrat neuem Eigentümer

 

Die Preise für Heizöl klettern nahezu monatlich auf einen neuen Höchststand. Musste man im Mai vergangenen Jahres für hundert Liter Heizöl im Schnitt 68 Euro einkalkulieren, so sind es derzeit über 80 Euro. Vor diesem Hintergrund fragen sich Immobilienverkäufer, ob sie beim Verkauf ihres Hauses für das Heizöl, das noch im Tank ist, von den neuen Bewohnern eine Zahlung verlangen können. „Wenn sie dies machen wollen, müssen sie dies allerdings im Kaufvertrag gesondert vereinbaren. Haben sie keine Vereinbarung getroffen, gehört das Heizöl zur Immobilie und geht beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über“, informiert Jochen Steinbach Inhaber der Firma Steinbach-Immobilien aus Meiningen. Dabei verweist er auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Aktenzeichen: 11 U 129/94). Denn es verhalte sich ähnlich wie beim Verkauf eines Pkws: Auch da gehört das Benzin, das sich im Tank befindet, zum Auto. Bei einem nahezu vollen 3000-Liter-Tank kann der Wert des Brennstoffs bei über 2000 Euro liegen.

 

Will der Verkäufer vom Erwerber einen Abschlag für das Heizöl haben, kann er sich bei der Preisfindung am aktuellen Marktwert des Rohstoffs orientieren, nicht an dem Preis, zu dem er selbst den Heizstoff gekauft hat. Schwierig kann es allerdings sein, zu prüfen, wie viel Liter sich aktuell im Öltank befinden. Denn ältere Tanks haben keine Literanzeigen, sondern lediglich – wie beim Auto – eine Anzeige, wie viel Prozent des Tankes gefüllt sind. Bei neueren Tanks werden häufiger moderne Füllstanduhren eingebaut, die in Liter anzeigen, wie viel Öl noch im Tank ist. Im Übrigen bleibt es dem Verkäufer überlassen, beim Auszug das Heizöl fachmännisch abpumpen zu lassen, falls sich dies für ihn rechnet und er mit dem Erwerber bei der Abstandssumme nicht handelseinig wird. „Was für Heizöl gilt, ist im Übrigen auch auf Kaminholz oder Holzpellets übertragbar. Auch bei diesen Brennstoffen können Verkäufer und Käufer eine gesonderte Zahlung vereinbaren, wenn die Immobilie über einen größeren Vorrat dieser Heizprodukte verfügt“, so der Immobilienexperte Steinbach.